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Neue Hundehalterverordnung:

Für die Katz

Presse-Erklärung

Von: Agentur für naheliegende Maßnahmen, vormals Kiez-Initiative Charlottenburg
Ansprechpartner:
Nadia Rouhani, fon: 030/3270 3720 fax: 030/3270 3721
 
 
Zwei Jahre "fieberhafte" Arbeit an der Berliner Hundeverordnung - das Ergebnis:
  • Der Entwurf aus dem Haus der Berliner Gesundheitssenatorin, Frau Dr. Beate Hübner, geht nicht über das hinaus, was das geltende "Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz" (ASOG) für Berlin bereits regelt. (s. u. Fallbeispiel)
  • Die HundeVO bleibt weit hinter den Regelungen in Bayern und Brandenburg zurück (Stichworte: vorbeugende Gefahrenabwehr, Hundeführerschein).
  • Papier ist geduldig. Was nützt eine Verordnung ohne konkrete Durchführungsbestimmungen? Hundekot und Leinenzwang in Grünanlagen - kaum ein Hundehalter hält sich an die entsprechenden Verordnungen und die Behörden bleiben tatenlos.
  • Wir fordern:
    • Ablehnung des Entwurfs durch den Senat
    • Die HundeVO ist nach den Vorgaben aus Brandenburg, besser noch Bayern zu gestalten


    Fallbeispiel:

    Ein kaukasischer Hirtenhund griff im Charlottenburger Schustehruspark einen 6-jährigen Jungen an und durchbiß ihm den Oberlippenmuskel.

    Das Veterinäramt Charlottenburg erlegte dem Hund daraufhin Maulkorb- und Leinenzwang auf. (Vgl. hierzu die Kann-Vorschriften des jetzigen Verordnungsentwurfs in 
    § 6, Abs. 1 u. 2.)

    Die Auflage kann nicht kontrolliert werden: Der zuständige Kontaktbereichsbeamte der Polizei erlangt von dieser Auflage - aus datenschutzrechtlichen Gründen! - keine Kenntnis. Der Hund läuft nach wie vor ohne Leine, nie mit Maulkorb.
     

    Fazit:

    Eine Rechtsverordnung zur Gefahrenabwehr, die diesen Namen verdiente, müßte 

    • präventiven Charakter haben
    • klare Kriterien für die Bestimmung eines gefährlichen Hundes bieten, um für die zuständigen Behörden vollziehbar zu sein.

     

    Ende Juli 1997 - Ende Juni 1998 wurden den Berliner Veterinärämtern 1. 750 Vorfälle mit bissigen Hunden gemeldet.
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     

    Bayern darüber hinaus:

    Amtstierärztliche Begutachtung jedes Hundes bestimmter Rassen mit Gefährdungspotential, Hundeführerschein, Überprüfung der Haltungssituation. 
     

    Die Presse berichtete 27.07.1998 ff
     
     

    Dr. med. vet. Sieglinde Laamann, VetAmt. Chlbg. 

    Tel. 3430- 6475

    Polzeiabschnitt 28

    Hr. Selmke, Tel.: 3301 - 53236
     
     

     

     

    Berlin, 12.10. 1998 Agentur für Naheliegende Maßnahmen