Für die Katz
Presse-Erklärung
Zwei Jahre "fieberhafte" Arbeit
an der Berliner Hundeverordnung - das Ergebnis:
Wir fordern:
Ein kaukasischer Hirtenhund griff im Charlottenburger Schustehruspark einen 6-jährigen Jungen an und durchbiß ihm den Oberlippenmuskel. Das Veterinäramt Charlottenburg erlegte dem Hund
daraufhin Maulkorb- und Leinenzwang auf. (Vgl. hierzu die Kann-Vorschriften
des jetzigen Verordnungsentwurfs in
Die Auflage kann nicht kontrolliert werden: Der zuständige
Kontaktbereichsbeamte der Polizei erlangt von dieser Auflage - aus datenschutzrechtlichen
Gründen! - keine Kenntnis. Der Hund läuft nach wie vor ohne Leine,
nie mit Maulkorb.
Fazit: Eine Rechtsverordnung zur Gefahrenabwehr, die diesen Namen verdiente, müßte
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Ende
Juli 1997 - Ende Juni 1998 wurden den Berliner Veterinärämtern
1. 750 Vorfälle mit bissigen Hunden gemeldet.
Bayern darüber hinaus: Amtstierärztliche Begutachtung
jedes Hundes bestimmter Rassen mit Gefährdungspotential, Hundeführerschein,
Überprüfung der Haltungssituation.
Die Presse berichtete 27.07.1998
ff
Dr. med. vet. Sieglinde Laamann, VetAmt. Chlbg. Tel. 3430- 6475 Polzeiabschnitt 28 Hr. Selmke, Tel.: 3301 - 53236
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Berlin, 12.10. 1998 Agentur für Naheliegende Maßnahmen