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Nadia Rouhani · Stefan Werner

Friedbergstraße 19 · 14057 Berlin · Fon 030/327 037 20 · Fax 030/327 037 21


 


Nadia Rouhani/Stefan Werner · Friedbergstraße 19 · 14057 Berlin

An das
Bezirksamt Charlottenburg von Berlin
Abt. Bauen, Wohnen und Verkehr
Stadtplanungsamt
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
 

Einwendungen

Zum Planfeststellungsverfahren für die Grunderneuerung der S-Bahn Berlin S3
Zoologischer Garten – Berlin Wannsee, Planungsabschnitt 2
 
 

Berlin, 19. Dezember 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Einwendungen zum o.g. Planfeststellungsverfahren ergeben sich aus unserer persönlichen Betroffenheit und führen uns zu den abschließend ausgeführten Forderungen.

Vorbemerkung

Wir sind 37 und 36 Jahre alt und leben mit unseren heute drei und fünf Jahre alten Kindern Konstantin und Jan Lukas im Wohngebiet westlich des Stuttgarter Platzes. Wir zogen vor vier Jahren hierher und entschieden uns damals ganz bewusst gegen ein Leben in den grüneren Stadtvierteln Frohnau oder Lichterfelde. Gerade angesichts der Tatsache, daß wir uns tagtäglich mit den beiden Kindern in einem relativ überschaubaren Radius bewegen würden, erschien uns diese Wohngegend - trotz ihrer innerstädtischen Lage und trotz der hohen Miete, die wir hier zu zahlen haben – attraktiv: die vielgepriesene Großzügigkeit und Urbanität des Öffentlichen Raumes, hier finden wir sie, - und zugleich nachbarschaftlich funktionierende, intakte Sozialräume, die auch das Leben mit Kindern in diesem Bereich attraktiv machen. Dies zeigt sich an einer relativen Dichte von Menschen in vergleichbarer Lebenslage: Familien mit kleinen Kindern und einer entsprechenden Infrastruktur an Kinderläden, Kinderplätzen und sonstigen Einrichtungen. Das eigene Haus im Grünen, der eigene Garten, erschien so verzichtbar.

Dennoch bleibt die Frage nach dem "guten Leben" mit Kindern für uns aktuell; wir verspüren als Eltern beständig auch Zweifel, ob sie mitten in der Großstadt mit ihren Zumutungen an Verkehr und schlechter Luft, Dreck und unwirtlichen Ecken glücklich sind und welche anderen Bedingungen unseren Kindern freiere Bewegung und mehr Selbständigkeit gestatten würden. Insbesondere in den Sommermonaten empfinden wir die Einschränkungen der Großstadt. Aus vielen Gesprächen mit anderen Müttern und Vätern wissen wir: diese Frage stellen sich die allermeisten Eltern kleiner Kinder. Und tatsächlich ziehen ja auch eine Reihe von ihnen raus aus der Stadt.

An diesem Punkt nun verletzt und empört uns die Planung der Deutschen Bahn AG: Sie verletzt uns, weil wir durch die vorgesehenen Maßnahmen unsere Wohnortwahl zu überdenken gezwungen sind, und dies betrifft nicht mehr allein unsere erwachsenen sozialen Bindungen, sondern vor allem auch die Bindungen der Kinder. Die Planung empört uns hinsichtlich ihrer inhaltlich mangelhaften Rechtfertigung und auch hinsichtlich des formalen Vorgehens, insbesondere der ausbleibenden Kommunikation seitens der verantwortlichen Behörden und Politikern gegenüber uns Bürgern.

Persönliche Betroffenheit

Die Planungsunterlagen der Bahn selbst räumen erhebliche a) baubedingte Belastungen und b) dauerhafte, nicht auszugleichende Beeinträchtigungen unseres unmittelbaren Wohnumfeldes durch die vorgesehenen Bauvorhaben (Grunderneuerung der S-Bahn und Verschiebung des S-Bahnhofes Charlottenburg) ein:

  1. Baubedingte Belastungen
  1. Dauerhafte Beeinträchtigungen


Und wofür das alles?

Damit wir am Ende auch noch den westlichen S-Bahnzugang an der Windscheidstraße verlieren werden. Der nächstgelegene Eingang wird uns und unsere dann auch selbständig werdenden Kinder entlang des Rotlichtmilieus am Stuttgarter Platz bis zur Kaiser-Friedrich-/Lewishamstraße führen. Oder, was kaum besser ist, entlang des von Trigon für diese Platzhälfte des Stuttgarter Platzes geplanten großflächigen Einzelhandels: d.h. er führt vorbei an einer kalten Fassade, der Fußweg wird von Tiefgaragenzufahrten bzw. von Zuliefer- und Müllentsorgungszufahrten zerschnitten werden. Unseren S-Bahnzugang müssen wir uns – irgendwie?? aber wie genau wird trotz zweier, nicht einmal parallel laufender Verfahren (Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren) nicht ersichtlich!! – im Zusammenhang mit dem von Trigon geplanten 20-geschossigen Hotelturm vorstellen.

Wir halten die Argumentation der Planrechtfertigung durch die Deutsche Bahn AG für unschlüssig und schließen uns in dieser Hinsicht der Sammeleinwendung der unmittelbar betroffenen Anwohner, vertreten durch Herrn RA Karsten Sommer, sowie den Einwendungen von Herrn Bernd Breitkopf, Fahrgastbeirat Charlottenburg bzw. Herrn Prof. Ulrich Knauer, "Pro Bahn" an, insbesondere hinsichtlich

Hierzu stellen wir zunächst fest: die Fahrgastprognosen insbesondere der Umsteiger zwischen U7 und S-Bahn sind bislang nicht veröffentlicht und auch in den ausgelegten Unterlagen der Deutschen Bahn AG nicht enthalten. Um eine verbesserte Anbindung zwischen S-und U-Bahn, die wünschenswert ist, zu erreichen, ist es nicht zwingend, den bestehenden S-Bahnhof "umzuklappen" bzw. das Empfangsgebäude an seiner jetzigen Stelle abzureißen. Die verbesserte Anbindung, gerade auch unter Berücksichtigung der Regionalbahnanbindung, ließe sich schonender und kostengünstiger erreichen durch eine versetzte Verlängerung und Verschiebung der S-Bahn- und Regionalbahngleise in östliche Richtung auf der vorhandenen Bahndammkrone! Sogar die Einhaltung der vom Senat vorgegebenen 80m als maximaler Entfernung zwischen den beiden Verkehrmitteln S-und U-Bahn ließe sich auf diese Weise realisieren; zu schaffen wäre ein neuer Abgang auf die östliche Teilfläche des Stuttgarter Platzes. Bei dieser Gelegenheit wäre der Durchstich des Tunnels zur Gervinusstraße wünschenswert. Diese Lösung hätte neben dem Kostenargument weitere bedeutende Vorteile: Der westliche Zugang an der Windscheidstraße, der einen großen Einzugsbereich (auch in Richtung Ku´damm anschließt) hat, ließe sich auf diese Weise offen halten. Der Bahnbetrieb müsste wäre der Bauzeit nicht unterbrochen werden. Einziger Nachteil einer alternativen Lösung, die das Bahnhofsempfangsgebäude an seiner jetzigen Stelle belässt, es modernisiert und behindertengerecht ausstattet: die Grundstücksverwertung durch die DB-Immobilien-Tochter wäre grundsätzlich erschwert und konkret die – sehr umstrittene und auch von uns abgelehnte - Bebauungsplanung von Bezirk und Trigon-Unternehmensgruppe gefährdet. Wir meinen: Bürgerinteressen gehen vor Verwertungsinteressen! Ein 90-sec-Takt, der allenfalls zu Spitzenzeiten gefahren werden wird, war auf dieser Trasse auch in den 1930er Jahren schon möglich. Er ist auch heute möglich dank neuester Signaltechnik. Des weiteren ist auch der Verkehrsabfluß aus einem vollen Olympiastadion bereits heute gewährleistet; heute schon sind Überkapazitäten in der Zugfolge gegeben; der bald geschlossene Nordring eröffnet die Möglichkeit eines Shuttle-Betriebes zum Westkreuz. Aber auch im vorhandenen Gleisbett des S-Bahnhofes Charlottenburg ließe sich das Betriebsprogramm Olympiastadion-Verkehr abwickeln (s. hierzu ausführlich die Einwendung von Herrn Breitkopf.)
 
Fazit und Forderungen
 

Mit freundlichen Grüßen